Erster Schnee: Die Liste, die ich jedes Jahr abarbeite

Veröffentlicht am 3 Februar 2026 von Wolfgang Steck in Aus dem Allgäu · 2 Min. Lesezeit

Der erste richtige Schnee kommt hier zwischen Ende Oktober und Anfang Dezember. Er kommt jedes Jahr, und trotzdem hat er mich jahrelang unvorbereitet erwischt.

Die Liste

  1. Winterreifen — Termin in der Werkstatt bereits im September machen, sonst gibt es im Oktober keinen.
  2. Profiltiefe prüfen. Gesetzlich sind 1,6 Millimeter, sinnvoll sind bei Winterreifen mindestens vier.
  3. Batterie prüfen lassen. Die meisten Startprobleme im Januar kündigen sich im Oktober an.
  4. Frostschutz in der Scheibenwaschanlage austauschen — nicht nachfüllen, austauschen.
  5. Türgummis am Auto mit Silikonstift behandeln, damit sie nicht festfrieren.
  6. Schneeschieber, Besen und Streugut aus dem Keller nach vorne. Streugut vorher kaufen, nicht am ersten Schneetag.
  7. Außenwasserhähne abstellen und entleeren.
  8. Regenrinnen und Bodeneinläufe vom Laub befreien.
  9. Gartenmöbel und Regentonne leeren, Tonne umdrehen.
  10. Dachlawinenbereich über der Haustür kontrollieren — bei uns hängt dort ein Schneefanggitter, das jährlich einen Blick braucht.
  11. Heizung: Entlüften, Anlagendruck prüfen.
  12. Kaminholz für die ersten sechs Wochen nach vorne holen.

Was daran wichtig ist

Nicht die einzelnen Punkte — die sind offensichtlich. Wichtig ist, dass es eine Liste gibt, die im Kalender hängt, mit einem festen Termin am ersten Oktoberwochenende. Ohne Liste mache ich sieben von zwölf Punkten und ärgere mich später über die fünf, die fehlen.

Die Räumpflicht

Als Eigentümer sind wir für den Gehweg vor dem Grundstück zuständig. Die Zeiten stehen in der Satzung der Gemeinde — bei uns werktags ab 7 Uhr, sonntags ab 8, jeweils bis 20 Uhr. Das ist kein Detail: Wer stürzt, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, und dann kommt es darauf an, ob man geräumt und gestreut hat.

Genau dafür ist übrigens die private Haftpflicht da, über die ich an anderer Stelle geschrieben habe. Ich habe extra nachgesehen, ob unser Vertrag die Verletzung der Räum- und Streupflicht abdeckt. Tut er.

Was ich streue

Splitt, kein Salz. In vielen Gemeinden ist Streusalz auf Gehwegen ohnehin verboten oder nur bei Eisregen erlaubt. Splitt kostet mehr Arbeit, weil man ihn im Frühjahr zusammenkehrt, aber er schadet den Hecken nicht und läuft nicht in den Boden.

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