Beim ersten Wechsel war alles einfach, weil ich aus der Grundversorgung kam. Beim zweiten Mal wäre es beinahe schiefgegangen, und zwar aus einem Grund, den ich vorher nicht auf dem Schirm hatte.
Zwei Vertragsarten, zwei völlig verschiedene Fristen
In der Grundversorgung ist man automatisch, wenn man nie aktiv etwas unterschrieben hat — beim Einzug in eine Wohnung zum Beispiel. Diese Verträge kann man mit zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Immer. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Falle.
Ein Sondervertrag ist das, was man abschließt, wenn man vergleicht und wechselt. Der hat in der Regel zwölf Monate Mindestlaufzeit und danach eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen. Verpasst man die, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate.
Ich hatte im Kopf: Strom kündigen geht immer kurzfristig. Das stimmt eben nur für die Grundversorgung.
Wie ich es gemerkt habe
Durch Zufall. Ich hatte im Januar meinen Kalendertermin zum Nachrechnen und dabei gesehen, dass der Vertrag am 28. Februar in die Verlängerung gegangen wäre. Die Frist war sechs Wochen zum Laufzeitende, ich war also am 15. Januar noch knapp im Rahmen. Zwei Wochen später hätte ich ein weiteres Jahr in einem Tarif gesessen, der inzwischen deutlich über dem Markt lag.
Was ich seitdem anders mache
Sobald ich einen Energievertrag abschließe, trage ich zwei Termine in den Kalender ein:
- Das Laufzeitende, so wie es in der Auftragsbestätigung steht.
- Einen Erinnerungstermin acht Wochen davor, mit dem Anbieternamen im Titel.
Acht Wochen, nicht sechs. Der Puffer ist dafür da, dass ich in Ruhe vergleichen kann, statt am letzten Abend irgendetwas zu unterschreiben.
Der Sonderfall Preiserhöhung
Eine Sache, die dabei oft untergeht: Wenn der Anbieter den Preis erhöht, gibt es ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der Mindestlaufzeit. Der Brief mit der Erhöhung muss darauf sogar hinweisen. Die Frist dafür ist allerdings kurz und knüpft an das Wirksamwerden der Erhöhung an — das ist kein Zettel, den man drei Wochen liegen lässt. Ich habe seitdem eine eigene Ablage für so etwas, ganz vorne im Ordner.
Der zweite Wechsel hat am Ende funktioniert und uns nochmal etwa 90 Euro gebracht. Aber der Gewinn des Abends war nicht das Geld, sondern die Erkenntnis, dass ich einen Kalendereintrag brauche, weil ich mich auf mein Gedächtnis in dieser Sache nachweislich nicht verlassen kann.